§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es sei denn, sie werden von uns durch eine aktuellere Version ersetzt.
- Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Ihnen wird hiermit widersprochen. Dies gilt nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Produktlisten und unser Katalog sind unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, Menge und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch Fax, durch E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die vorherige Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware seitens des Käufers ist ohne die schriftliche Zustimmung der Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst unzulässig.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung einem Dritten gegenüber erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Lieferung
- Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich und gelten nur unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Hierzu gehören neben höherer Gewalt, insbesondere auch Betriebsstörungen, Arbeitsausstände und Aussperrungen bei unseren Unterlieferanten sowie Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw.. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Wahl die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren.
- Artikel sind ausschließlich in den jeweils vorgegebenen Verpackungseinheiten (VE) lieferbar.
- Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Teillieferungen zulässig.
- Transport- und sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 5 Vergütung
- Der angebotene Kaufpreis ist für den Kunden bindend (ggf. befristet).
Beim Versendungskauf werden dem Kunden neben dem Kaufpreis die Verpackungs- und Versandkosten in der Regel pauschal in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in bar ohne Skonto, per Nachnahme oder Vorkasse, bei entsprechender Vereinbarung auch durch Bankeinzug oder durch Überweisung auf das angegebene Konto. - Die Kaufpreisforderung ist mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. Nach Ablauf einer Frist von maximal 14 Tagen kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der entstehende Verzögerungsschaden wird unverzüglich geltend gemacht.
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 7 Gewährleistung
- Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel an der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Geschäftstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über vorliegende Mängel schriftlich unterrichten. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Mangelfeststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. - Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. - Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
- Die Mängelhaftung bezieht sich insbesondere nicht auf Abnützung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßem Einbau, unsachgemäßer Lagerung oder übermäßiger Beanspruchung.
§ 8 Rücksendungen
- Eine Rücknahme der Ware ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Rücksendung der Ware hat dann in der Regel frei zu erfolgen. Die Versandkosten der Rücksendung werden nach Prüfung gegebenenfalls erstattet.
- Bei unberechtigter Rücksendung mangelfreier Ware - insbesondere bei Annahmeverweigerung einer Nachnahmesendung - hat der Kunde sämtliche Versandspesen, angemessene Lagerkosten und zusätzliche Verpackungskosten zu tragen. Die Rücksendung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung. Sollte die Rechnung infolge Retournierung der Ware nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen (siehe oben) bis zum Tag der endgültigen Zahlung in Rechnung zu stellen.
- Die Rücknahme aufgrund mangelhafter Artikelbeschreibung sowie aufgrund falscher Mitteilung der Artikelnummer ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Ist der Käufer ein Verbraucher, so gilt folgendes:
9.1. (Verbraucher) Die Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
9.2. (Verbraucher) Die Regelung des vorstehenden Absatz 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.3 (Verbraucher) Für Mängel, die durch die nicht fachgerechte Montage entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
9.4. (Verbraucher) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Ist der Käufer ein Kaufmann so gilt folgendes:
9.1 (Kaufmann) Die Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst ist auch in den Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
9.2 (Kaufmann) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
9.3 (Kaufmann) Die Regelungen der vorstehenden Abs.1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 10 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsverbindung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
§ 11 Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab dem 01. März 2006. Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
§ 12 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Werden die von der Gutsche GmbH VW-Entfallteiledienst gelieferten Waren an oder in Fahrzeuge eingebaut, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist der Käufer verpflichtet, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Prüfungen/Abnahmen des Fahrzeuges und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen. Bei Waren, die nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, kann der Betrieb auf öffentlichen Straßen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
